Förderkriterien

Zuletzt geändert durch Vorstandsbeschluss vom 18.10.2023

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1. Voraussetzungen und Ausschlusskriterien

1.1. Das zu fördernde Kulturprojekt wird überwiegend im Gebiet des Landschaftsverbandes durchgeführt und hat eine überörtliche Bedeutung.

1.2. Im Zusammenhang mit dem Projekt sind bis zur Antragstellung noch keine Festlegungen erfolgt, die zu Zahlungen oder bestimmten Leistungen verpflichten.

1.3. Die beantragte Förderung soll in der Regel nicht mehr als 50 % der geplanten Gesamtausgaben für das Projekt umfassen (bei investiven Maßnahmen: bis 75 %), sie muss mindestens 1.000 € und darf nicht mehr als 10.000 € betragen.

1.4. Das Projekt darf nicht der Erzielung eines finanziellen Gewinns dienen und sollte einen gemeinnützigen Charakter haben.

1.5. Ausgeschlossen ist die Bezuschussung von Baumaßnahmen, denkmalpflegerischen Sanierungen (auch an Orgeln), des Ankaufs von Kunstobjekten und von Sammlungen.

1.6. Druckkostenzuschüsse für Buchpublikationen sind möglich, wenn

  • der Inhalt überörtlich relevant ist,
  • die Herausgabe durch eine gemeinnützige Institution erfolgt,
  • das Buch in einem unabhängigen Verlag und unter Vergabe einer ISBN publiziert wird,
  • die Lieferbarkeit über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gewährleistet ist.

1.7. Forschungsprojekte können nur gefördert werden im Bereich der historischen Wissenschaften (einschließlich Archäologie, Bau- und Sprachforschung) und der empirischen Kulturforschung, wenn sie für die Region Südniedersachsen oder einen wesentlichen Teil von ihr Bedeutung haben (sich also nicht nur auf einzelne Orte beziehen) und dem Erreichen eines der drei zentralen Förderziele „Attraktivität steigern“, „Teilhabe ausweiten“ und „Vielfalt fördern“ dienen.

1.8. Kultureinrichtungen, die eine Strukturförderung des Landschaftsverbandes erhalten, können keine zusätzliche Projektförderung bekommen.

1.9. Einer Einrichtung, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, darf kein Zuschuss gewährt werden.

2. Förderkriterien „Attraktivität steigern“

2.1. Innerregionale Attraktivität
Das Projekt ist überörtlich bedeutsam und lässt einen hohen Anteil von Besuchern bzw. Teilnehmern aus den Nachbarorten und -landkreisen der Region erwarten.

2.2. Publikumsentwicklung
Die Projektplanung lässt eine Erschließung neuer Zielgruppen oder die Ausweitung bzw. eine erhöhte Besucherfrequenz des Stammpublikums erwarten.

2.3. Überregionale Attraktivität
Das Projekt lässt einen nennenswerten Anteil von außerregionalen Besuchern erwarten, kann Anlass für ein überregionales Medienecho sein oder trägt zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der (Kultur-)Region Südniedersachsen bei.

3. Förderkriterien „Teilhabe ausweiten“ (Dreifache Gewichtung)

3.1. Unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen
Das Projekt lässt einen hohen Anteil von solchen Besuchern bzw. Teilnehmern erwarten, die bisher im Kulturpublikum unterrepräsentiert sind (z. B. niedriger Bildungsabschluss, Migrationshintergrund, Behinderung, Familien).

3.2. Kulturelle Bildung und Vermittlung
Das Projekt verbessert die kulturelle und künstlerische Kompetenz oder führt Menschen auf andere Weise an Kulturinhalte heran.

3.3. Zugänglichkeit
Die Projektplanung achtet auf barrierefreie und niedrigschwellige Angebote im weiteren Sinn (einfache Sprache, Homepage-Usability, Veranstaltungszeiten und Pausen, Betreuung, Fahrdienste, Rollstuhlgerechtigkeit, Angebote für Hör- und Sehgeschädigte, bauliche Barrierefreiheit). Besucher und Teilnehmer werden hierüber informiert, um sich auf die tatsächlichen Verhältnisse einstellen zu können.

4. Förderkriterien „Vielfalt fördern“ (zweifache Gewichtung)

4.1. Prognose für langfristige Entwicklung
Arbeit und Struktur des Projektträgers lassen eine langfristig positive Entwicklung von dessen kultureller Aktivität erwarten (z. B. Mitgliederzahlen, Altersdurchschnitt, private Finanzierungsbasis, ehrenamtliches Engagement, Managementqualität, Mitarbeit in Fachverband, neue Medien).

4.2. Innovation, Experiment, Modell
Das Projekt umfasst bisher (in Südniedersachsen) nicht präsentierte Themen, künstlerische Experimente oder neue didaktische Konzepte, die gleichwohl ein ausreichendes Interesse bei der Zielgruppe versprechen und für andere Projektträger Vorbild sein können.

4.3. Peripherie
Das Projekt schafft oder erhält ein Kulturangebot in der Peripherie. Besonders förderwürdig sind Angebote, die weiter als 40 Autominuten vom Oberzentrum entfernt liegen.

5. Förderkriterien für allgemeine Projektqualität

5.1. Gute Eigenfinanzierung
Das Projekt finanziert sich mit einem hohen Anteil aus Eigenmitteln (Mitglieds- und Förderbeiträge, Haushaltsmittel bei öffentlichen Projektträgern, sonstige Einnahmen ohne Projektbezug), projektbezogenen Einnahmen aus Eintritt oder Verkauf und privaten Drittmitteln (Privatspenden, Sponsoring von Unternehmen). Es beansprucht in relativ geringem Umfang öffentliche oder halböffentliche Fördermittel (Land, Kommune, öff.-rechtl. Stiftungen).

5.2. Bezug zum sozialen Umfeld und zur Region
Das Projekt setzt sich mit dem sozialen Umfeld und der Lebenswirklichkeit der Beteiligten auseinander oder es beschäftigt sich mit Gegebenheiten, Personen, der Geschichte Südniedersachsens.

5.3. Kooperation
Das Projekt basiert auf der Vernetzung und Kooperation mehrerer Kulturträger. Es lässt im Vergleich zu Einzelprojekten eine bessere Qualität, höhere Auslastung oder Kostensenkungen erwarten.

5.4. Ehrenamtlichkeit
Das Projekt wird mit einem hohen Anteil von ehrenamtlichem Engagement verwirklicht.