Der Verband

Der Landschaftsverband Südniedersachsen ist ein kommunaler Verband für regionale Kulturförderung in der Rechtsform eines eingetragenen, gemeinnützigen Verein, dessen wichtigste Mitglieder die Landkreise und Städte in Südniedersachsen sind. Der Verband fördert und entwickelt das Kulturleben in Südniedersachsen durch Dienstleistungen (v. a. Beratung von Museen und bei der Planung von Kulturprojekten), die Vergabe von Zuschüssen und eigene Projekte. Er wird finanziert durch eine regelmäßige Spende der VGH Versicherungen, das Land Niedersachsen und die Beiträge seiner Mitglieder.

In Niedersachsen gibt es zwölf weitere Landschaftsverbände. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe in Nordrhein-Westfalen sind nur bedingt mit den niedersächsischen Verbänden vergleichbar.

Der Landschaftsverband beteiligt sich an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Deren Teilnehmer verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Sie stellen diese Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz. Die folgende Aufstellung orientiert sich an dem vereinbarten Zehn-Punkte-Schema der Initiative.

 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Landschaftsverband Südniedersachsen e. V.

Der Rechtssitz gemäß Satzung ist Göttingen. Die Geschäftsstelle befindet sich in

Berliner Straße 4
37073 Göttingen

Der Verein wurde gegründet am 31.01.1989 und ist eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen unter der Nr. 130356.

2. Satzung und Organisationsziele

Satzung des Landschaftsverbandes

Förderziele des Landschaftsverbandes

Kriterien für Förderungen des Landschaftsverbandes

Richtlinie zur regionalisierten Kulturförderung des Landes

Gebiet des Landschaftsverbandes

Was bedeutet eigentlich „Landschaft”?

3. Datum des jüngsten Freistellungsbescheids

…vom Finanzamt Göttingen über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft: 26.11.2020 (Steuer-Nr. 20/206/27951)

4. Namen der wesentlichen Entscheidungsträger

Der Landschaftsverband wird nach außen durch den Geschäftsführenden Vorstand (im Sinne des § 26 BGB) vertreten:

  • Dr. Peter Götz von Olenhusen (Vorsitzender des Vorstandes)
  • Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek (Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands)
  • Olaf Martin (Geschäftsführer) oder Annika Jühne (Stellvertretende Geschäftsführerin)

Den Verein müssen immer mindestens zwei dieser Personen gemeinschaftlich vertreten, darunter in jedem Fall der Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende (§ 8 der Satzung). In Angelegenheiten der laufenden Verwaltung (z. B. Förderzusagen, Antrags- und Förderverfahren für Drittmittel-Projekte, Auftragsvergaben) ist der Geschäftsführer oder seine Vertreterin alleine zeichnungsberechtigt.

Die Entscheidungsgremien des Verbandes sind die Mitgliederversammlung und der (Gesamt)Vorstand, die Vorbereitung und Ausführung von deren Beschlüssen obliegt der Geschäftsführung.

Überblick zu allen Gremien und Arbeitsgruppen des Landschaftsverbandes

5. Berichte über die Tätigkeit

Jahresberichte erscheinen im Zwei-Jahres-Rhythmus

Aktuelles ist auf der Startseite zu finden

Geförderte Projekte im laufenden Jahr

Eigenprojekte mit ihrem aktuellen Status

6. Personalstruktur

In der Geschäftsstelle des Landschaftsverbandes sind derzeit angestellt:

Geschäftsführer O. Martin (80%-Stelle)

Stellvertretende. Geschäftsführerin A. Jühne (60%)

Projektassistentin S. Engelhardt (60%)

Museumsberaterin A. Vettel (50%)

Museumsberaterin C. Kalla (50% und Projektstelle 50%)

Projektleiter M. Steinhauer (50% und Projektstelle 20%)

Wiss. Mitarbeiter C. Riemenschneider (Projektstelle 100%)

IT-Assistent M. Peter (Projektstelle 80%)

Die Personalstellen addieren sich auf 6,0 Vollzeitstellen-Äquivalente. Die Angaben beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2024 und gelten bis auf weiteres.

Alle Gremienmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung erhalten nur die Mitglieder der Theater-Jury.

7./8. Mittelherkunft und Mittelverwendung

Finanzierungs- und Ausgabenstruktur des Landschaftsverbandes

Beitragsordnung für die Verbandsmitglieder

Genauere Aufgliederungen der Einnahmen und Ausgaben früherer Jahre sowie die Ergebnisse der Kostenrechnung sind den Jahresberichten zu entnehmen.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der Landschaftsverband hält keine Anteile an Kapitalgesellschaften und hat keine Gewinnabführungsverträge oder als juristische Person Verbindungen mit anderen Organisationen.

Der Landschaftsverband ist Mitglied im

10. Spender

Der Landschaftsverband erhält seit seiner Gründung einmal im Jahr eine Spende der VGH Versicherungen, die aktuell 204.000 € beträgt (13,3 % an geplanten Einnahmen 2024). Weitere Spenden von juristischen oder natürlichen Personen hat der Landschaftsverband in den letzten Jahren nicht erhalten.

Vom Land Niedersachsen bekommt der Landschaftsverband eine institutionelle Förderung sowie Fördermittel zur Weiterleitung (2024 voraussichtlich 697.000 € bzw. 45,5 %).

Projektbezogen und jährlich in unterschiedlicher Höhe werden außerdem Drittmittel des Bundes, der EU und weiterer Förderer eingeworben (2024 voraussichtlich 436.000 € bzw. 28,5 %).