Der Verband
Der Landschaftsverband Südniedersachsen ist ein kommunaler Verband für regionale Kulturförderung in der Rechtsform eines eingetragenen, gemeinnützigen Verein, dessen wichtigste Mitglieder die Landkreise und Städte in Südniedersachsen sind. Der Verband fördert und entwickelt das Kulturleben in Südniedersachsen durch Dienstleistungen (v. a. Beratung von Museen und bei der Planung von Kulturprojekten), die Vergabe von Zuschüssen und eigene Projekte. Er wird finanziert durch eine regelmäßige Spende der VGH Versicherungen, das Land Niedersachsen und die Beiträge seiner Mitglieder.
In Niedersachsen gibt es zwölf weitere Landschaftsverbände. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe in Nordrhein-Westfalen sind nur bedingt mit den niedersächsischen Verbänden vergleichbar.
Der Landschaftsverband beteiligt sich an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Deren Teilnehmer verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Sie stellen diese Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz. Die folgende Aufstellung orientiert sich an dem vereinbarten Zehn-Punkte-Schema der Initiative.
Landschaftsverband Südniedersachsen e. V.
Der Rechtssitz gemäß Satzung ist Göttingen. Die Geschäftsstelle befindet sich in
Berliner Straße 4
37073 Göttingen
Der Verein wurde gegründet am 31.01.1989 und ist eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen unter der Nr. 130356.
Satzung des Landschaftsverbandes
Förderziele des Landschaftsverbandes
Kriterien für Förderungen des Landschaftsverbandes
Richtlinie zur regionalisierten Kulturförderung des Landes
Gebiet des Landschaftsverbandes
Was bedeutet eigentlich „Landschaft”?
…vom Finanzamt Göttingen über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft: 08.02.2024 (Steuer-Nr. 20/206/27951)
Der Landschaftsverband wird nach außen durch den Geschäftsführenden Vorstand (im Sinne des § 26 BGB) vertreten:
- Dr. Peter Götz von Olenhusen (Vorsitzender des Vorstandes)
- Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek (Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands)
- Olaf Martin (Geschäftsführer) oder Annika Jühne (Stellvertretende Geschäftsführerin)
Den Verein müssen immer mindestens zwei dieser Personen gemeinschaftlich vertreten, darunter in jedem Fall der Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende (§ 8 der Satzung). In Angelegenheiten der laufenden Verwaltung (z. B. Förderzusagen, Antrags- und Förderverfahren für Drittmittel-Projekte, Auftragsvergaben) ist der Geschäftsführer oder seine Vertreterin alleine zeichnungsberechtigt.
Die Entscheidungsgremien des Verbandes sind die Mitgliederversammlung und der (Gesamt)Vorstand, die Vorbereitung und Ausführung von deren Beschlüssen obliegt der Geschäftsführung.
Überblick zu allen Gremien und Arbeitsgruppen des Landschaftsverbandes
Jahresberichte erscheinen im Zwei-Jahres-Rhythmus
Aktuelles ist auf der Startseite zu finden
Geförderte Projekte im laufenden Jahr
Eigenprojekte mit ihrem aktuellen Status
In der Geschäftsstelle des Landschaftsverbandes sind derzeit angestellt:
Geschäftsführer O. Martin (80%-Stelle)
Stellvertretende. Geschäftsführerin A. Jühne (60%)
Projektassistentin S. Engelhardt (60%)
Museumsberaterin A. Vettel (50%)
Museumsberaterin C. Kalla (50% und Projektstelle 50%)
Projektleiter M. Steinhauer (50% und Projektstelle 20%)
Wiss. Mitarbeiter C. Riemenschneider (Projektstelle 100%)
IT-Assistent M. Peter (Projektstelle 80%)
FSJ Kultur Linda Keil (100%)
Die Personalstellen addieren sich auf 6,0 Vollzeitstellen-Äquivalente. Die Angaben beziehen sich auf den Stichtag 2024 und gelten bis auf weiteres.
Alle Gremienmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung erhalten nur die Mitglieder der Theater-Jury.
Finanzierungs- und Ausgabenstruktur des Landschaftsverbandes
Beitragsordnung für die Verbandsmitglieder
Genauere Aufgliederungen der Einnahmen und Ausgaben früherer Jahre sowie die Ergebnisse der Kostenrechnung sind den Jahresberichten zu entnehmen.
Der Landschaftsverband hält keine Anteile an Kapitalgesellschaften und hat keine Gewinnabführungsverträge oder als juristische Person Verbindungen mit anderen Organisationen.
Der Landschaftsverband ist Mitglied im
Der Landschaftsverband erhält seit seiner Gründung einmal im Jahr eine Spende der VGH Versicherungen, die aktuell 204.000 € beträgt (13,3 % an geplanten Einnahmen 2024). Weitere Spenden von juristischen oder natürlichen Personen hat der Landschaftsverband in den letzten Jahren nicht erhalten. Aktuell gehen unregelmäßig zweckgebundene Kleinspenden für die Online-Plattform kulturis ein, die sich voraussichtlich zu einer dreistelligen Jahressumme addieren.
Vom Land Niedersachsen bekommt der Landschaftsverband eine institutionelle Förderung sowie Fördermittel zur Weiterleitung (2024 voraussichtlich 697.000 € bzw. 45,5 %).
Projektbezogen und jährlich in unterschiedlicher Höhe werden außerdem Drittmittel des Bundes, der EU und weiterer Förderer eingeworben (2024 voraussichtlich 436.000 € bzw. 28,5 %).