Elektronische Signatur

Die Qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach EU-Standard ersetzt in der elektronischen Kommunikation die eigenhändige Unterschrift und ist dieser in der Rechtswirkung gleichgestellt; mit ihr signierte E-Mails und Dokumente genügen der Schriftform (§ 126a BGB). Sie lässt sich somit bei allen Transaktionen im Netz einsetzen, die eine rechtsverbindliche Unterschrift erfordern. Der Empfänger des Dokuments erkennt an dieser Unterschrift, dass es von der angegebenen natürlichen Person stammt. Eine Datei kann nach der Signierung nicht mehr unbemerkt verändert werden.

Beim Landschaftsverband wird die elektronische Signatur bei Dokumenten und Vorgängen eingesetzt, bei denen es auf die Verbindlichkeit und Verlässlichkeit ankommt, also z. B. bei Zusagen von Förderzuschüssen oder Verträgen. In der Regel handelt es sich um signierte PDF-Dateien, die per E-Mail übermittelt werden.

Folgende Personen verfügen beim Landschaftsverband über eine QES (Stand 14.03.2024):

 

Überprüfung der Gültigkeit einer Signatur durch den Empfänger

Die meisten aktuellen PDF- und E-Mail-Programme erkennen eine Signierung mit einer EU-konformen Version der QES (seit 1.7.2016) und können deren Gültigkeit überprüfen. Der kostenlose Adobe Acrobat Reader ist dazu ab Version XI (Windows, Version 11.x ab Herbst 2012) bzw. DC (MacOS, Version 15.x ab Frühjahr 2015) in der Lage.

Sollten Sie ein elektronisch signiertes Dokument des Landschaftsverbandes erhalten haben und die Gültigkeit der elektronischen Unterschrift überprüfen wollen, so empfehlen wir die Nutzung der aktuellen Version des Adobe Acrobat Readers oder der folgenden Prüfwerkzeuge, die plattformunabhängig unter Windows, MacOS und Linux funktionieren: