Gremien und Arbeitsgruppen

Mitglieder

Die Satzung des Landschaftsverbandes bestimmt in § 4:

(1) Ordentliche Mitglieder können Gebietskörperschaften, nichtkommunale Museen (Museumsmitglieder) und die historischen Landschaften im Vereinsgebiet werden. Sie sind stimmberechtigt und beitragspflichtig (§ 6 Abs.3 und § 11 Abs. 4).

(2) Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die das Kulturleben der Region fördern oder durch diese Mitgliedschaft unterstützen wollen. Voraussetzung ist die Bereitschaft, den Landschaftsverband mit einem jährlichen Förderbeitrag zu unterstützen, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Die Fördermitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

(3) Beiratsmitglieder können juristische Personen werden, die in einem der in § 2 Abs. 1 genannten Bereiche tätig sind. Sie haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt.

Die Mitgliederversammlung tritt wenigstens einmal im Jahr zusammen. Der Verband hat zur Zeit 26 Ordentliche Mitglieder, 37 Beiratsmitglieder und keine Fördermitglieder.

Liste der Ordentlichen Mitglieder

Vorstand

Laut § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus

a. dem Vertreter der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft in der Mitgliederversammlung

b. dem jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten oder einer von diesem benannten Person sowie einer vom Kreistag benannten Person des Landkreises Göttingen

c. den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten oder jeweils von diesen benannten Personen der anderen Mitglieds-Landkreise und der Stadt Göttingen

d. drei von der Gruppe der sonstigen ordentlichen Mitglieder benannten Personen

e. dem Vorsitzenden des Beirats (§ 9)

f. dem Geschäftsführer mit beratender Stimme

Die Mitgliederversammlung stellt die sich danach ergebende Zusammensetzung des Vorstands fest und wählt aus dessen Mitte den Vorsitzenden des Vorstands und dessen Stellvertreter.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind und tritt in der Regel am Beginn eines jeden Quartals zusammen. Insbesondere trifft er die Entscheidungen über einzelne Förderanträge.

Liste der Vorstands-Mitglieder

Beirat

Der Beirat berät den Vorstand bei grundsätzlichen Fragen der Verbandsarbeit, insbesondere im Bereich der Zuschussförderung und der Eigenprojekte.

...so die aktuelle Satzung des Landschaftsverbandes in § 9. Den Beirat bilden nicht-kommunale Kultureinrichtungen, sie wählen aus ihrer Mitte den/die Vorsitzende/n; diese/r gehört dem Vorstand des Landschaftsverbandes mit Sitz und Stimme an. Derzeitiger Vorsitzender ist Wilfried Arnold von der Film- und Kino-Initiative Göttingen.

Der Beirat trifft sich alle drei bis vier Monate, um grundsätzliche und aktuelle Angelegenheiten des Verbandes zu beraten. Er ist nicht an den Einzelentscheidungen über die eingegangenen Förderanträge beteiligt, dies obliegt allein dem Vorstand. Alle wesentlichen Festlegungen bei den Förderkriterien, die Entwicklung neuer Förderinstrumente und die Konzipierung von Eigenprojekten des Verbandes wurden in den vergangenen Jahren zuvor ausführlich im Beirat beraten; dessen Vorschläge und Empfehlungen hierzu wurden in den meisten Fällen unverändert von Vorstand und Mitgliederversammlung beschlossen.

Liste der Beiratsmitglieder

Arbeitsgruppe der Kulturämter

Die Arbeitsgruppe der Kulturämter trifft sich unregelmäßig und nach Bedarf, um sich über aktuelle Entwicklungen der kommunalen Kulturarbeit sowie Entwicklungen im Verband auszutauschen. Ihr gehören Mitarbeiter/innen aus den Mitgliedskommunen des Landschaftsverbandes an, die mit Kulturfragen befasst sind.

Arbeitsgruppe der Museen

Der Arbeitsgruppe gehören haupt- wie ehrenamtlich geführte Museen aus dem gesamten Verbandsgebiet an. Sie trifft sich zweimal im Jahr, um Ideen, Erfahrungen und Neuigkeiten auszutauschen, gemeinsame Projekte anzustoßen und den Vorstand und die Geschäftsstelle des Landschaftsverbands zu beraten. Die AG fungiert zugleich als Regionale Arbeitsgemeinschaft des Museumsverbandes für Niedersachsen und Bremen (MVNB).

Liste der Museen in der Arbeitsgruppe

Theater-Jury

Die Jury berät über eingegangene Anträge auf Förderung von Produktionen freier Theatergruppen. Die Zugehörigkeit zur Jury ist auf acht Jahre begrenzt. Für die Mitarbeit kommen nur solche Personen in Frage, die in der Region leben und keiner der förderinteressierten Theatergruppen angehören bzw. in solchen Fällen auf eine Antragstellung verzichten. Derzeit besteht sie aus:

Anne Barz
Theaterpädagogin, ehem. BBS II Osterode am Harz

Lukas Keller
Theaterpädagoge, Gandersheimer Domfestspiele

Dr. Bernward Konermann
Autor, Dramaturg und Regisseur (Göttingen)

Inge Mathes
Leiterin Abt. Kommunikation, Deutsches Theater in Göttingen

Julia Roesler
Autorin und Regisseurin, werkgruppe2 (Rosdorf)