Übersicht Förderung
Der Landschaftsverband bietet verschiedene Förderprogramme an, die aus verbandseigenen Mitteln, regionalisierten und weitergeleiteten Landesmitteln oder anderen Drittmitteln finanziert werden. Je nach Programm unterscheiden sich Antragstermine, Formulare und Förderkriterien. Vor allem bei den Programmen aus weitergeleiteten Mitteln des Landes und von Dritten gibt es jährliche Fluktuationen, Neuausschreibungen und kurzfristige Veränderungen.
Bei Fragen und wenig Erfahrung mit dem Stellen von Förderanträgen berät die Geschäftsstelle gerne! Sie können sich gerne bereits mit einer Projektidee oder auch im weiteren Verfahren an uns wenden.
Antragstemin ist grundsätzlich das Quartalsende, also der 31. Dezember, 31. März, 30. Juni oder 30. September eines Jahres. Für manche der unten dargestellten Förderungen gibt es jedoch nur an einem dieser Termine die Möglichkeit zur Antragsabgabe, weiteres siehe dort.
Stand der nachfolgenden Angaben: 30.09.2024
Anträge sind in Textform an die Geschäftsstelle zu richten, also per E-Mail, Briefpost oder Fax. In besonderen Fällen ist auch eine mündliche Antragstellung möglich. Für die Übersendung von Anträgen per E-Mail bitte nur die Adresse gst@landschaftsverband.org verwenden!
Im Antrag sollte angegeben werden, ob und bei welchen anderen Förderern ebenfalls Anträge gestellt haben und für welche Zuschüsse bereits Zusagen vorliegen.
Zu beachten ist auch, dass Anträge vom Landschaftsverband in der Regel in der gewünschten Höhe zugesagt oder ganz abgelehnt werden – die Höhe des Zuschusses sollte also so niedrig kalkuliert werden, wie es im Rahmen der Projektplanung möglich ist.
Der Antragsteller erhält von der Geschäftsstelle per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Bitte unbedingt nachfragen, wenn diese nach drei Werktagen noch nicht vorliegt!
„Vorzeitiger Maßnahmebeginn“: Mit Erhalt der Eingangsbestätigung kann der Antragsteller auf eigenes Risiko Zahlungs- oder Leistungsverpflichtungen eingehen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Projekt stehen. Eine besondere Genehmigung hierzu durch den Landschaftsverband erfolgt nicht. Die eigentliche und öffentliche Durchführung des Projekts (erste Veranstaltung, Drucklegung o. ä.) darf jedoch erst nach dem Entscheidungstermin stattfinden oder beginnen.
Was: Aus Verbandsmitteln und regionalisierten Landesmitteln werden Kulturprojekte gefördert...
Wo: ...die überwiegend im Gebiet des Landschaftsverbandes durchgeführt werden. Der Sitz des Projektträgers und sein Tätigkeitsschwerpunkt ist unerheblich.
Wieviel: Die Zuschusshöhe kann zwischen 1.000 und 10.000 € liegen und sollte nicht mehr als 50 % der geplanten Projektausgaben betragen.
Ob: Die vorliegenden Anträge werden nach den Förderkriterien des Landschaftsverbandes bewertet und vom Vorstand entschieden.
Wann: Antragstermin ist jeweils das Quartalsende, also 31. Dezember, 31. März, 30. Juni und 30. September eines Jahres. Anträge für das Folgejahr werden erstmals zum 30. September angenommen. Die Entscheidung fällt jeweils ca. 3-4 Wochen nach diesen Terminen und wird umgehend den Antragstellern mitgeteilt.
Wie: Anträge können formlos gestellt werden, es wird aber auch ein Antragsformular als PDF angeboten.
Was: Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
Wo: Der Antragsteller muss seinen Sitz in den Landkreisen Göttingen, Northeim oder Holzminden haben.
Wieviel: Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.
Ob: Es wird eine Bewertung der Anträge nach den Kriterien des Programms vorgenommen. Die Entscheidungen beim Landschaftsverband trifft der Vorstand.
Wann: Anträge sollten bis zum 31. März des Jahres beim Landschaftsverband vorliegen. [Ob das Land auch im Jahr 2025 Mittel für dieses Programm bereitstellt, wird erst im Dez. 2024 fest stehen]
Wie: Anträge können mit diesem Formular (PDF 130 KB) beim Landschaftsverband Südniedersachsen gestellt werden.
Was: Gefördert werden neue Produktionen von professionellen Theatergruppen, die...
Wo: ...ihren Hauptsitz im Gebiet des Landschaftsverbandes haben.
Wieviel: Die Zuschusshöhe kann zwischen 1.000 und 10.000 € liegen und sollte nicht mehr als 50 % der geplanten Projektausgaben betragen.
Ob: Die eingegangenen Anträge werden von einer fünfköpfigen Jury beraten und mit deren Empfehlungen dem Vorstand vorgelegt, der darüber abschließend entscheidet.
Wann: Anträge können einmal jährlich zum 31. März gestellt werden.
Wie: Die Antragstellung erfolgt formlos.
Was: Förderfähig sind Projekte überörtlicher Bedeutung, jedoch keine Baumaßnahmen und der Ankauf von Sammlungsobjekten.
Wo: Das Museum muss im Gebiet des Landschaftsverbandes liegen.
Wieviel: Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 10.000 € betragen. Das Museum sollte einen Eigenanteil von wenigstens 25 % einbringen.
Ob: Die Zuschussentscheidungen werden auf Grundlage der allgemeinen Förderkriterien des Landschaftsverbandes vom Vorstand getroffen, wobei hier außerdem die Einhaltung fachlicher Standards und das Vorhandensein eines tragfähigen Betriebskonzepts für das Museum eine Rolle spielen.
Wann: Antragstermin ist jeweils das Quartalsende, also 31. Dezember, 31. März, 30. Juni und 30. September eines Jahres. Anträge für das Folgejahr werden erstmals zum 30. September angenommen. Die Entscheidung fällt jeweils ca. 3-4 Wochen nach diesen Terminen und wird umgehend den Antragstellern mitgeteilt.
Wie: Anträge können formlos gestellt werden, es lässt sich aber auch das PDF-Antragsformular für die Projektförderung des Landschaftsverbandes nutzen.
Was: Kultureinrichtungen, die ein kontinuierliches Kulturangebot vorhalten und eine wichtige Rolle in der kulturellen Infrastruktur Südniedersachsens spielen, können eine auf vier Jahre befristete institutionelle Förderung erhalten. Dieser Zuschuss lässt sich für die gesamte Arbeit der Einrichtung verwenden, also auch für Ausgaben ohne Projektbezug wie Mieten und Personalkosten.
Wo: Die Einrichtung muss im Gebiet des Landschaftsverbandes liegen.
Wieviel: Der jährliche Zuschussbetrag kann zwischen 1.000 und 10.000 € liegen.
Ob: Alle Strukturförderungen des Landschaftsverbandes laufen über denselben Vierjahreszeitraum, über Fortsetzungen und neue Förderungen wird zum selben Zeitpunkt nach einem Begutachtungsverfahren vom Vorstand entschieden. Die Entscheidungen orientieren sich an den allgemeinen Förderkriterien des Landschaftsverbandes, soweit dies hier ohne Projektbezug sinnvoll ist, und an der Gesamtentwicklung der Einrichtung, die durch die Begutachtung bewertet wird.
Wann: Die Entscheidungen über die Strukturförderungen für den Zeitraum 2022 bis 2025 wurden nach Abschluss eines Begutachtungsverfahrens Ende Oktober 2021 vom Vorstand des Landschaftsverbandes getroffen. Für den nächsten Förderzeitraum ab 2026 können Anträge im Mai 2025 eingereicht werden.
Wie: Ein unaufgeforderter Antrag im üblichen Sinn ist nicht möglich und erforderlich. Die Interessenbekundung erfolgt formlos, es reicht auch die telefonische Mitteilung. Für Kultureinrichtungen, die nicht am Begutachtungsverfahren für 2022 bis 2025 beteiligt waren, ist die Bewerbung erst wieder für den Förderzeitraum 2026-2029 möglich.