Niedersachsen dreht auf

Förderung von Solo-Selbständigen

[Update 04.01.2022] Seit Herbst 2020 werden vom Land Niedersachsen unter dem Titel „Niedersachsen dreht auf“ Solo-Selbständige und Kultureinrichtungen gefördert. Dem Landschaftsverband werden aus diesem Etat Fördermittel für die Landkreise Göttingen, Northeim und Holzminden zur Verfügung gestellt. Anträge, die sich auf Vorhaben in 2022 beziehen, konnten bis zum 31.12.2021 gestellt werden; derzeit werden keine Anträge mehr angenommen. Die Förderentscheidungen zu den eingereichten Anträgen werden am 26.01.2022 getroffen. Wenn die dann verfügbaren Fördermittel nicht ausreichen, werden jene Antragsteller nach hinten gestellt, die seit Oktober 2020 bereits drei Anträge gestellt oder Zusagen über 30.000 € bekommen haben, sowie solche, die mehr als 10.000 € Zuschuss beantragen; anschließend wird in der Reihenfolge des Eingangs über die Anträge entschieden.

Das Programm gliedert sich in vier Linien: A für Kulturveranstalter, B für Einrichtungen der kulturellen Bildung, C für innovative Produktionen und Projekte, D für Solo-Selbständige im nichtöffentlichen Bereich. Gemeinnützigkeit ist keine Fördervoraussetzung. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind von der Förderung ausgeschlossen, sie ist beschränkt auf juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen. Kommunale und kirchliche Einrichtungen werden daher nur an der Förderung teilhaben können, wenn diese über einen Förderverein o. ä. durchgeführt wird. Es gilt eine Bagatellgrenze von 1.500 € (d. h. eine Förderung ist erst ab einem Förderbedarf von 1.500,01€ möglich).

Die bisher geförderten Projekte und Kulturschaffenden sind in der Liste für 2020 und für 2021 einsehbar.

 

Linie A – Gagen-Förderung

Bezuschusst werden die Gagen-Verträge und Honorarvereinbarungen mit Künstlern und für die Veranstaltung wichtigen Dienstleistern (Stagehands, Tontechnik, Bühnenbau, Grafik, Pädagogik u. ä.) einschl. Technikmieten, Nebenkosten und Spesen mit bis zu 100 %. Antragsteller ist die ausführende Kultureinrichtung. Ein einzelner Antragsteller kann bis zu drei Anträge stellen, insgesamt aber maximal 30.000 € erhalten. Diese Linie A wird ausschließlich über die Landschaftsverbände abgewickelt.

Antragsberechtigt sind…

  • Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturangebot und
  • mit Sitz in in den Landkreisen Göttingen, Northeim oder Holzminden,
  • die juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sind.

Gemeinnützigkeit ist keine Fördervoraussetzung.

Eine Förderung ist ausgeschlossen…

  • von öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
  • für Vorhaben, die bereits begonnen wurden;
  • für Einrichtungen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder die zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde;
  • wenn ausschließlich die Förderung von Zirkus, Kino- oder Filmvorführungen beantragt wird.

Landesmittel dürfen nur nachrangig oder zur Ko-Finanzierung von Bundesmitteln verwendet werden.

Gefördert werden…

  • in der Regel 100% der Ausgaben die unmittelbar durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbständigen (z.B. Freie Theatergruppen, Bands, Ensembles, etc.) für ihre Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen entstehen. Dazu zählen nicht nur Künstlerinnen und Künstler, sondern auch Solo-Selbständige, deren Mitwirkung notwendige Voraussetzung dafür ist, dass die Veranstaltung stattfinden kann (Techniker, Grafiker, Stagehands, etc.). Diese Personen müssen überwiegend im Bereich der Kultur oder der kulturellen Bildung aktiv sein.
  • Reise- und Übernachtungskosten sowie GEMA und KSK für die genannten Personen
  • Leihgebühren für Veranstaltungstechnik, sofern diese nicht Bestandteil der o. a. Honorare sind und die Technik für das Zustandekommen der künstlerischen Auftritte notwendig ist
  • nur Veranstaltungen, die öffentlich stattfinden
  • Veranstaltungen aller kultureller Sparten
  • angemessene Honorare (Honorare gelten in der Regel nicht als angemessen, wenn sie für die Mitwirkung in einer kulturellen Veranstaltung ein Honorar in Höhe von mehr als 2.000 € vorsehen.)

Antragstellung erfolgt…

Linie B – kulturelle Bildung

Analog zu A können auch Einrichtungen der kulturellen Bildung Honorar-Zuschüsse erhalten, allerdings nur mit einer Förderquote von bis zu 60 %. Musikschulen, Kunstschulen u. ä. Einrichtungen beantragen die Förderung bei den Landschaftsverbänden, Einrichtungen der Erwachsenenbildung bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB).

Antragsberechtigt sind…

  • Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot und
  • mit Sitz in in den Landkreisen Göttingen, Northeim oder Holzminden,
  • die juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sind.

Gemeinnützigkeit ist keine Fördervoraussetzung.

Eine Förderung ist ausgeschlossen…

  • von öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
  • für Vorhaben, die bereits begonnen wurden.
  • für Einrichtungen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder die zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.
  • wenn ausschließlich die Förderung von Zirkus, Kino- oder Filmvorführungen beantragt wird.

Landesmittel dürfen nur nachrangig oder zur Ko-Finanzierung von Bundesmitteln verwendet werden.

Gefördert werden…

  • in der Regel 60% der Ausgaben die durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbständigen (z.B. Freie Theatergruppen, Bands, Ensembles, etc.) im Bereich der kulturellen Bildung entstehen. Dazu zählen nicht nur Künstlerinnen und Künstler, sondern auch Solo-Selbständige, deren Mitwirkung notwendige Voraussetzung dafür ist, dass die Veranstaltung stattfinden kann (Techniker, Pädagogen, etc.). Diese Personen müssen überwiegend im Bereich der Kultur oder der kulturellen Bildung aktiv sein. Die Verträge müssen eine Mindestlaufzeit von 4 Monaten haben.
  • Reise- und Übernachtungskosten sowie GEMA und KSK für die genannten Personen
  • Leihgebühren für Veranstaltungstechnik, sofern diese nicht Bestandteil der o. a. Honorare sind und die Technik für das Zustandekommen der künstlerischen Auftritte notwendig ist
  • nur Veranstaltungen, die öffentlich stattfinden
  • Veranstaltungen aller kultureller Sparten
  • angemessene Honorare (im Bereich der kulturellen Bildung in der Regel Stundensätze von mindestens 35,- €)

Antragstellung erfolgt…

Linie C – innovative Projekte

Diese Förderung gilt Projekten und Produktionen, „die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben und die sich durch eine hohe künstlerische Qualität auszeichnen“. Es soll sich um Neuproduktionen handeln, nicht um Wiederholungen oder Wiederaufnahmen. In Frage kommen alle Kultursparten. In Linie C sind nicht nur Honorare, sondern auch Sachkosten der Projekte förderfähig, die Förderquote liegt bei bis zu 90 %. Förderungen bis 7.999 € werden von den Landschaftsverbänden durchgeführt, von 8.000 bis 30.000 € beim MWK.

Antragsberechtigt sind…

  • Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturangebot oder Zusammenschlüsse von Kulturakteuren
  • mit Sitz in in den Landkreisen Göttingen, Northeim oder Holzminden,
  • die juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sind.

Gemeinnützigkeit ist keine Fördervoraussetzung.

Eine Förderung ist ausgeschlossen…

  • von öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
  • für Vorhaben, die bereits begonnen wurden.
  • für Einrichtungen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder die zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.

Landesmittel dürfen nur nachrangig oder zur Ko-Finanzierung von Bundesmitteln verwendet werden.

Gefördert werden…

  • in der Regel 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für das innovative Projekt
  • Projekte, „die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben und die sich durch eine hohe künstlerische Qualität auszeichnen“.
  • Neuproduktionen, keine Wiederholungen oder Wiederaufnahmen.

Antragstellung erfolgt…

Linie D – nichtöff. Auftritte

In Linie D können Soloselbstständige gefördert werden, die überwiegend im nichtöffentlichen Bereich auftreten. Sie müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben und hier kulturell aktiv sein.

Anträge waren bis zum 31.07.2021 ausschließlich beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu stellen. Derzeit sind hier keine weiteren Anträge mehr möglich.

Alle weiteren Informationen sind beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu finden.