Förderziele

Beschlossen am 17.09.2012 und zuletzt geändert durch Vorstandsbeschluss vom 18.10.2023

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1. Der Landschaftsverband Südniedersachsen sieht für das regionale Kulturleben und damit auch für seine Aufgabe, diese Kultur zu fördern, drei Herausforderungen:

  • Die geringe gesellschaftliche Reichweite des öffentlich geförderten Kulturangebots;
  • die Finanzknappheit der kommunalen Gebietskörperschaften;
  • die Veränderungen bei den kulturellen Gewohnheiten des Publikums.

2. Um sich diesen Entwicklungen anzupassen und deren Folgen für das Kulturleben zu mildern, müssen die Kulturanbieter ihre gesellschaftliche Einbindung erweitern. Grundsätzlich lässt sich diese Absicht mit unterschiedlichen Ansätzen verfolgen. Die Kulturförderung des Landschaftsverbandes orientiert sich dabei an den folgenden Grundsätzen oder Zielen:

3. Die Beteiligung von Bevölkerungsgruppen, die bisher nicht oder nur selten am Kulturleben teilnehmen, soll ausgeweitet werden. Das heißt: Der Anteil jener Menschen unter den Kulturnutzern soll erhöht und ein umfassend inklusives Vorgehen angestrebt werden.

4. Die Dichte und Vielfalt des Kulturlebens soll inhaltlich, räumlich sowie zeitlich erhalten und weiterentwickelt werden. Das heißt: Das Kulturangebot soll in allen Sparten qualitätvoll, für alle mit vertretbarem Aufwand erreichbar und kontinuierlich verfügbar sein; die Kulturnachfrage soll in allen Sparten und bei Einwohnern von Kleinstädten und ländlichen Gemeinden ausreichend vorhanden sein sowie kontinuierlich verlaufen.

5. Die kulturelle Attraktivität und Wahrnehmbarkeit Südniedersachsens soll nach innen und außen hin gesteigert werden. Das heißt: Die Kulturnachfrage innerhalb der Region soll gesteigert, die Außen- und Innenwahrnehmung Südniedersachsens als Kulturregion verstärkt und die Zahl der auswärtigen Kulturbesuche erhöht werden.

6. Der Landschaftsverband fördert vor allem das Kulturangebot, also jene Einrichtungen und Akteure, die kulturelle Inhalte an die hier lebenden Menschen vermitteln. Die künstlerische Produktion – im Sinne der originären Schöpfung von Kunstwerken – wird nur in Ausnahmefällen gefördert. Die Nachfrage nach Kulturinhalten und -angeboten soll in der Regel durch Verstärkung entsprechender Maßnahmen der Anbieter stimuliert werden. Der Landschaftsverband selbst bietet keine Kulturveranstaltungen an und vergibt keine Aufträge an Künstler.