Neue Förderziele und Förderkriterien
Der Vorstand des Landschaftsverbandes hat eine neue Fassung der Ziele und der Kriterien für die Zuschussförderung beschlossen
Der Vorstand des Landschaftsverbandes hat auf seiner Sitzung am 18.10.2024 die bisherigen „Grundsatzdokumente“ gestrafft und aktualisiert. Vorausgegangen war dem eine Diskussion im Beirat des Landschaftsverbandes, der Vorstand hat ohne Änderungen die Empfehlungen des Beirats übernommen.
Das bisherige, seit 2013 geltende „Förderkonzept“ und die „Ziele“ wurden zusammengefasst zu den „Förderzielen“. Diese Aktualisierung ist weitgehend redaktioneller Art, inhaltlich bleibt es grundsätzlich bei den drei wichtigen Zielen „Teilhabe ausweiten“, „Vielfalt fördern“ und „Attraktivität steigern“.
Aus den Zielen wurde eine „Mittelfristige Förderstrategie bis 2030“ abgeleitet, die interne Arbeitsschwerpunkte festlegt und keine Außenwirkung hat.
Für Antragsteller und die Förderpraxis des Landschaftsverbandes am wichtigsten sind die überarbeiteten „Förderkriterien“. Neu ist, dass nun unter bestimmten Bedingungen wieder Druckkostenzuschüsse für Buchpublikationen ermöglicht werden. Darüber hinaus wurden redaktionelle Vereinfachungen vorgenommen.
Die bisherigen „Antrags-“ und „Förder-Regeln“ – sozusagen die AGB der Antrags- und Förderverfahren – wurden ersatzlos gestrichen. Die dort beschriebenen Regelungen entsprechen der gängigen Praxis öffentlicher Kulturförderer und dürften den meisten Antragstellern geläufig sein. Über das, was vor oder zur Vorbereitung einer Antragstellung wichtig ist, wird so oder so auf den Internetseiten des Landschaftsverbandes informiert. Regelungen, die individuelle Rechte und Pflichten für Antragsteller begründen, wurden und werden diesen ohnehin bei den Eingangsbestätigungen, in den Förderverträgen und im sonstigen Antrags- bzw. Förderverfahren mitgeteilt.