Das Land Niedersachsen bietet zum zweiten Mal ein Förderprogramm für Kultureinrichtungen und -vereine an, die in Folge der Corona-Notmaßnahmen aufgelaufene Verpflichtungen nicht ausgleichen können. Das Ziel des Programms ist es, den Bestand von Kulturanbietern zu sichern. Landesweit stehen dafür 3,5 Mio. € zur Verfügung. Die Förderung erfolgt in Form sogenannter Billigkeitsleistungen, für die kein Verwendungsnachweis erforderlich ist. Anträge können bis zum 15.09.2021 beim Landschaftsverband Südniedersachsen gestellt werden.
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